AGBs
Californium Schutztechnik GmbH
Stand: März 2026
Version: 01.00
Unsere Angebote basieren auf der Annahme, dass im Auftragsfall die folgenden vertraglichen Bestimmungen zur Anwendung kommen:
Mängelansprüche
Californium Schutztechnik GmbH verpflichtet sich, seine Leistungen fachgerecht entsprechend dem angebotenen Leistungsumfang zu erbringen.
Der Leistungserbringung liegen der anerkannte Stand der Technik und die anwendbaren einschlägigen Bestimmungen, Vorschriften, Richtlinien und Regelwerke zum Zeitpunkt der Angebotserstellung zugrunde. Mängel an den eigenen Leistungen wird Californium Schutztechnik GmbH nach ihrer Wahl unverzüglich innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen Frist, auf eigene Kosten nachbessern oder neu herstellen. Schlägt die Nachbesserung oder Neuherstellung trotz mindestens zweier Versuche fehl, kann Minderung oder Rücktritt sowie Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbegrenzung verlangt werden.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 18 Monate ab dem jeweiligen gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Regelung gilt ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) gemäß § 14 BGB.
Gesetzliche Mängelansprüche bleiben unberührt, soweit nicht vorstehend abweichend geregelt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig und ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) – ausgeschlossen.
Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweils gültigen Angebot in Verbindung mit diesen AGB. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung der CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH.
Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, gelten als zusätzliche Leistungen und werden nach Aufwand gemäß den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Schaltgenehmigungen, Anlagendaten sowie Ansprechpartner rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender oder unvollständiger Mitwirkung liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Behinderungsanzeige und Mehraufwendungen
Kann die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH ihre Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, mangelnder Zugänglichkeit der Anlagen, nicht verfügbarer Abschaltzeiten oder sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht erbringen, wird sie dies dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen.
Dadurch entstehende Wartezeiten, Stillstandzeiten sowie notwendige Zusatzfahrten oder Mehraufwendungen werden nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen gesondert berechnet. Vereinbarte Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend dem Umfang der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Haftung
Die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbegrenzung gilt nur im Rahmen der nachstehenden Regelungen.
Die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH haftet für schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH haftet für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
Im Übrigen haftet die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH nicht für mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden, wie z. B. entgangener Gewinn oder entstehende Verluste etc., und die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, insgesamt begrenzt auf die maximale Höhe des Auftragswertes. Dies gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Soweit eine Begrenzung der Haftung auf den Auftragswert aufgrund individueller Vertragsverhandlungen nicht zulässig oder nicht akzeptiert wird, gilt abweichend hiervon eine Begrenzung der Haftung auf die Höhe der jeweils bestehenden Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung der CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH. Die aktuellen Deckungssummen werden dem Auftraggeber auf Wunsch mitgeteilt.
Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe sowie unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einschließlich deren Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe.
Für durch den AG beigestellte Lieferungen und Leistungen bestehen keine Haftungs- und/oder Gewährleistungsansprüche.
Schadensersatzansprüche aus Verzug sind begrenzt auf 5 % des Auftragswertes.
Schadensersatzansprüche verjähren soweit gesetzlich zulässig in 24 Monaten.
Höhere Gewalt
Sollte die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH durch höhere Gewalt, die abzuwenden nicht in der Hand der CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH liegt oder deren Abwendung nicht mit angemessenem Aufwand erreicht werden kann, an der Leistungserbringung gehindert sein, so ruhen die Leistungspflichten der CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH, bis diese Umstände und deren Folgen beseitigt sind. In solchen Fällen kann kein Schadensersatz für Verzug beansprucht werden, beispielsweise: Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie, Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, behördliche Anordnungen.
Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall steht der CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Ein Rücktritt ist insbesondere bei wesentlicher Schlechtleistung zulässig, wenn die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung nicht nachgekommen ist.
Salvatorische Klausel
Sollte in einem Vertrag irgendeine Bestimmung aus materiellen oder formellen Gründen rechtsungültig sein oder werden, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt werden. Die Vertragschließenden verpflichten sich vielmehr, die ungültige Bestimmung von Beginn der Ungültigkeit an durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg nach Möglichkeit gleichkommenden Regelung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für die Ergänzung etwaiger Vertragslücken, die sich bei der Durchführung des Vertrages ergeben.
Änderungen und Ergänzungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder E-Mail. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder Änderung dieser Ziffer.
Abtretung
Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
Die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH ist berechtigt, ihre Vergütungsansprüche aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Auftraggebers abzutreten, insbesondere im Rahmen einer Forderungsabtretung oder eines Factoring-Verfahrens. Der Auftraggeber wird über eine solche Abtretung schriftlich informiert.
Aufrechnung
Die Aufrechnung gegen Forderungen der CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Zahlungsbedingungen
Leistungsvorbehalt bei Zahlungsrückstand
Bei offenen, fälligen Forderungen aus früheren Aufträgen ist die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH berechtigt, laufende oder neue Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Rückstände zurückzuhalten, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Vertragsstrafe entstehen. Die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH wird den Auftraggeber über die Zurückhaltung der Leistung unverzüglich schriftlich informieren.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Geräte, Protokolle und Materialien verbleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum der CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf Verlangen ausreichend zu versichern. Bei Pflichtverletzungen ist die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
Eigentum und Nutzungsrechte an Dokumentationen
Die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH behält sich das Eigentum an gelieferten Dokumentationen, Prüfprotokollen und technischen Unterlagen bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vor.
Bis zur vollständigen Zahlung erhält der Auftraggeber ein widerrufliches Nutzungsrecht zur internen Verwendung sowie zur Erfüllung behördlicher oder regulatorischer Meldepflichten. Eine Weitergabe an Dritte vor vollständiger Zahlung ist nur mit Zustimmung der CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH zulässig.
Vertraulichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit
Alle im Zusammenhang mit dem Vertrag übergebenen Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln und bedürfen zur Nutzung bzw. Verwertung außerhalb des Gegenstandes des Vertrages der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners; dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Vertraulichkeitspflicht gilt insbesondere für Schaltungsunterlagen, Netzpläne, Schutzkonzepte, Einstellwerte, Prüfprotokolle sowie sonstige technische Dokumentationen, die Rückschlüsse auf die Infrastruktur des Auftraggebers zulassen. Hinsichtlich des Urheberrechts gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Umgang mit sensiblen Infrastrukturunterlagen (KRITIS)
Soweit der Auftraggeber dem Bereich der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) im Sinne des BSI-Gesetzes (BSIG) bzw. des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 angehört oder betreibt, gelten für den Umgang mit überlassenen Unterlagen und Daten folgende ergänzende Regelungen:
- Zweckbindung: Alle vom Auftraggeber überlassenen Schaltungsunterlagen, Netzpläne, Topologiedaten, Schutzeinstellwerte, Prüfprotokolle und sonstigen technischen Dokumentationen dürfen ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Vertragsgegenstandes verwendet werden. Eine Nutzung zu anderen Zwecken – insbesondere zur Weitergabe an Dritte, zur Erstellung eigener Produkte oder zur Schulung von KI-Systemen – ist ausdrücklich untersagt.
- Zugriffsbeschränkung: Der Zugang zu überlassenen Unterlagen ist auf diejenigen Mitarbeiter der CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH zu beschränken, die diese zur Auftragserfüllung unmittelbar benötigen (Need-to-know-Prinzip).
- Speicherung und Übertragung: Sensible Infrastrukturunterlagen sind ausschließlich auf gesicherten, zugriffskontrollierten Systemen zu speichern und verschlüsselt zu übertragen. Eine Speicherung in öffentlichen Cloud-Diensten oder auf nicht gesicherten mobilen Datenträgern ist ohne ausdrückliche schriftliche Freigabe des Auftraggebers unzulässig.
- Geheimhaltungsdauer: Die Geheimhaltungspflicht für Infrastrukturunterlagen gilt zeitlich unbegrenzt, auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, solange die betreffenden Informationen nicht allgemein zugänglich sind oder der Auftraggeber die Geheimhaltungspflicht schriftlich aufhebt.
Personenbezogene Daten (DSGVO)
Die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere Namen, Kontaktdaten und Zugangsdaten von Ansprechpartnern des Auftraggebers) ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung, -durchführung und -abwicklung. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflichten). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Betroffenenrechte nach Art. 15–22 DSGVO bleiben unberührt. Weitergehende Informationen sind in der Datenschutzerklärung unter www.schutztechnik.team/datenschutz abrufbar.
Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO sowie nach dem Stand der Technik. Dies umfasst insbesondere: Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung sensibler Unterlagen; Zugriffskontrolle nach dem Need-to-know-Prinzip; Einsatz gesicherter, zugriffskontrollierter Systeme; regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen.
Auftragsverarbeitung (AVV)
Soweit die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (Art. 28 DSGVO), ist ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen. Die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH stellt hierfür auf Anforderung eine entsprechende Vereinbarung zur Verfügung.
Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen
Im Falle eines Sicherheitsvorfalls, der personenbezogene Daten oder sensible Infrastrukturunterlagen betrifft (z. B. unbefugter Zugriff, Datenverlust, Cyberangriff), informiert die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH den Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden, schriftlich. Die Meldung enthält: Art des Vorfalls; betroffene Daten und Unterlagen; wahrscheinliche Folgen; ergriffene und geplante Abhilfemaßnahmen. Dies gilt ergänzend zu gesetzlichen Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden (insbesondere Art. 33 DSGVO sowie §§ 8b, 8c BSIG gegenüber BSI und Bundesnetzagentur).
Rückgabe und Löschung
Nach Abschluss des Auftrags sind alle überlassenen Unterlagen und Daten – einschließlich Kopien und digitaler Versionen – auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu löschen. Die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH bestätigt die erfolgte Löschung auf Anforderung schriftlich. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere nach HGB und AO) bleiben unberührt; entsprechende Unterlagen sind gesondert zu sichern und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten.
Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche von der CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH erstellten Unterlagen, Studien, Konzepte, Berechnungen, Schutzkonzepte, Prüfberichte, Dokumentationen sowie sonstige Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht der CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck. Jede darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder Veröffentlichung – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH.
Weitergehende Nutzungsrechte können auf Wunsch des Auftraggebers gesondert vereinbart und vergütet werden.
Versicherungsnachweise
Die CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH verfügt über eine Betriebshaftpflicht- sowie eine Berufshaftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen. Auf Wunsch des Auftraggebers werden entsprechende Versicherungsnachweise zur Verfügung gestellt.
Erfüllungsort / Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Erfüllungsort für Leistungen der CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH ist der jeweilige Sitz der Niederlassung, in dem die Leistung erbracht wird. Erfüllungsort von Zahlungsverpflichtungen gegenüber der CALIFORNIUM SCHUTZTECHNIK GMBH ist Dresden. Es wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag wird Dresden festgelegt.
Firmenidentifikation
Geschäftsführer: Hannes Heiden
Str.-Nr.: 203/107/21191
USt.-ID-Nr.: DE449828392
Register:
Amtsgericht Dresden, HRB 46444
Bankverbindung:
Californium Schutztechnik GmbH
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE40 8505 0300 0221 3433 93
BIC: OSDDDE81XXX
Kontakt:
Tel.: +49 (0) 1511 8145765
E-Mail: info@schutztechnik.com
Web: www.schutztechnik.team
Firma:
Californium Schutztechnik GmbH
Loschwitzer Str. 1
01309 Dresden
